Ferienanspruch-Rechner

Anspruch von Ferientagen korrekt berechnen - auch bei Teilzeit und Pensumwechsel

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Tage

Berechnung

Jahr

Beginn01.01.2024
Ende31.12.2024
Tage im Jahr366 d

Arbeitsverhältnis

Grundanspruch in Ferienwochen5 w
Arbeitstage pro Woche×5 d
Grundanspruch in Ferientagen25 d
Startdatum01.01.2024
Enddatum31.12.2024
Tage in Arbeitsverhältnis366 d
Tage im Jahr÷366 d
Ferienanspruch-Anteil100%
Grundanspruch in Ferientagen×25 d
Ferienanspruch in Tagen25 d
Arbeitsstunden pro Tag×8.5 h
Ferienanspruch in Stunden212.5 h

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25 Ferientage à 8.5 Stunden
(Total: 212.5 h)

Mit der hakuna Zeiterfassung dank automatischen Berechnungen Zeit und Nerven sparen.

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hakuna ist die einfache Zeiterfassung für Schweizer Unternehmen. Dank automatischen Berechnungen gehören aufwändige Arbeitszeit- sowie Ferienanspruch-Berechnungen der Vergangenheit an.

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Unser Ferienrechner

Ferien sind ein gesetzlich verankerter Bestandteil einer gesunden Work-Life-Balance. Das Berechnen des Ferienanspruch kann oftmals verwirrend sein: Wie handhabe ich Eintritte während des Jahres? Wie ändert sich der Ferienanspruch bei Wechsel von 100% Vollzeit auf 80% Teilzeit während des Jahres?

Um die Berechnung des Ferienanspruchs in verschiedenen Fällen verständlich zu machen und um kostspielige Fehler zu verhindern, haben wir von hakuna diesen Rechner entwickelt. Sowohl als Referenz für Arbeitgeber als auch zum Schutz für Arbeitnehmer.

Neben diesem Ferienrechner bieten wir mit hakuna eine moderne Zeiterfassung an, welche dank automatischer Berechnung das Thema Ferien für Schweizer Unternehmen nachhaltig löst. Zusätzlich besitzt hakuna eine umfangreiche Arbeitszeiterfassung sowie eine Absenzen- & Projektverwaltung.

Häufige Fragen (FAQ)

Welche Gesetze muss ich als Schweizer Arbeitgeber zum Thema Ferien beachten?

Die Gesetzmässigkeiten sind im Obligationenrecht (OR) aufgeführt. Die Wichtigsten zum Thema Ferien:

  • Dauer: Mindestens 4 Ferienwochen. Bis vollendetes 20. Altersjahr des Arbeitnehmers mindestens 5 Ferienwochen. - Art. 329a Absatz 1
  • Bei Ein- oder Austritt während des Jahres wird der Ferienanspruch über die Dauer des Arbeitsverhältnisses berechnet. - Art. 329a Absatz 3
  • Zwei Ferienwochen müssen zusammenhängend beansprucht werden. - Art. 329c Absatz 1
  • Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien, nimmt dabei aber Rücksicht auf die Wünsche des Arbeitnehmers. - Art. 329c Absatz 2
  • Ferien dürfen während der Anstellung nicht ausbezahlt werden. - Art. 329d Absatz 2
  • Ferien verfallen am Ende des Jahres nicht. Der Ferienanspruch verjährt erst nach 5 Jahren. - Art. 128 Absatz 3

Weitere Gesetze betreffend Ferien (z.B. Kürzungen) lassen sich im OR nachlesen.

Wie berechne ich den Ferienanspruch grundsätzlich?

Das Gesetz spricht immer von Ferienwochen. Wieviel Ferientage eine solche Woche entspricht, hängt von dem Arbeitsverhältnis, genauer gesagt den Anzahl Arbeitstagen pro Arbeitswoche ab.

Beispiel

Nehmen wir als Beispiel eine Firma mit 5 Ferienwochen pro Jahr. Ein Mitarbeiter, welcher ganzjährig 5 Tage pro Woche arbeitet, hat einen Anspruch von

5 Ferienwochen * 5 Arbeitstage/Woche = 25 Ferientage

Sollte ein Mitarbeiter während des Jahres eingetreten oder ausgetreten sein, muss der Ferienanspruch laut Schweizer Gesetz über die Dauer des Arbeitsverhältnisses entsprechend berechnet werden. Das Gesetz lässt offen, wie genau die Berechnung stattfinden soll. In der Praxis gibt es 2 Arten (Ferientage werden grundsätzlich auf Halbtage gerundet).

  • Kaufmännisch: Jeder Monat wird zur Vereinfachung gleich behandelt (30 Tage). Das Jahr hat 360 Tage.

    Beispiel

    Beim Eintritt am 1. April hätte der Mitarbeiter einen Ferienanspruch-Anteil von 9/12. Bei einem Arbeitsverhältnis von 5 Arbeitstagen pro Woche, hätte der Mitarbeiter für das Eintrittsjahr

    5 Ferienwochen * 5 Arbeitstage/Woche * 9M/12M  = 18.75 = 19 Ferientage (gerundet)
  • Exakt: Die Dauer des Arbeitsverhältnisses in Tagen wird genau gezählt und mit den Gesamttagen des Jahres in Verhältnis gebracht.

    Beispiel

    Konkret wäre der Ferienanspruch bei einem Eintritt am 1. April 275 Tage (01.04 bis und mit 31.12) / 365 Tage = 75.3%

    5 Ferienwochen * 5 Arbeitstage/Woche * 75.3% = 18.83 = 19 Ferientage (gerundet)

    Wir von hakuna empfehlen diese Methode, weil sie a) präziser ist und b) dem Grundgedanken der Ferien besser entspricht: Ferien sind eine gesetzlich vorgegebene Work-Life-Balance. So wird im März etwas mehr gearbeitet als im Februar. Und wer mehr arbeitet, benötigt auch mehr Ferien.

Beide Berechnungsarten führen in den allermeisten Fällen zum gleichen Ferienanspruch. In seltenen Fällen kann es nach dem Runden auf Halbtage zu einer Diskrepanz von einem halben Ferientag kommen.

Wie berechne ich den Ferienanspruch bei Teilzeit?

Teilzeitpensen führen oftmals bei der Ferienberechnung für Verwirrung. Die intuitive Annahme, dass ein Arbeitnehmer mit 50% Arbeitspensum auch nur auf 50% der Ferienwochen, bei 5 Ferienwochen im Jahr also auf 2.5 Ferienwochen Anspruch hat, ist falsch! Der Anspruch in Ferienwochen ist unabhängig vom Arbeitspensum. Das Pensum hat jedoch einen Einfluss auf die Arbeitswoche und damit auf den Anspruch in Ferientagen.

Beispiel

Fall Vollzeit-Mitarbeiter (5 Arbeitstage/Woche à 8.5 Stunden)

5 Ferienwochen * 5 Arbeitstage/Woche = 25 Ferientage (à 8.5 Stunden = 212.5 Ferienstunden)
Beispiel

Fall 80% Mitarbeiter (4 Arbeitstage/Woche à 8.5 Stunden)

5 Ferienwochen * 4 Arbeitstage/Woche = 20 Ferientage (à 8.5 Stunden = 170 Ferienstunden)
Beispiel

Fall 80% Mitarbeiter (5 Arbeitstage/Woche à 6.8 Stunden)

5 Ferienwochen * 5 Arbeitstage/Woche = 25 Ferientage (à 6.8 Stunden = 170 Ferienstunden)

Wie anhand der Beispiele ersichtlich ist, ist der Ferienanspruch bei beiden Teilzeitmodellen gleich und es wird niemand benachteiligt.

Weshalb weist der Ferienrechner den Anspruch zusätzlich in Stunden aus?

Im Umgang mit Ferien reden wir üblicherweise von Ferientagen. Wir weisen Ferienanspruch und Saldi in Tagen und beziehen Ferien auch immer mindestens als Halbtage. Wenn das Arbeitsverhältnis nicht ändert, ist dies auch unproblematisch, denn ein Ferientag bleibt konstant:

Beispiel

Bei einem 80% Mitarbeiter, der sein Pensum an 4 Tagen verrichtet, entspricht ein Ferientag seinen 8.5 Stunden/Arbeitstag.

Beispiel

Bei einem 80% Mitarbeiter, der sein Pensum an 5 Tagen verrichtet, entspricht ein Ferientag seinen 6.8 Stunden/Arbeitstag.

Problematisch wirds jedoch, wenn sich die täglichen Arbeitsstunden ändern. Zum Beispiel dann, wenn ein Mitarbeiter sein Arbeitspensum reduzieren oder erhöhen möchte. Oder wenn sich ein Mitarbeiter entscheidet, im Laufe des Jahres sein 80% Arbeitspensum statt an 4 Tagen neu lieber an 5 Tagen zu verrichten. In diesen Fällen ändert sich die “Wertigkeit” eines Ferientages. Die nächste Frage, wie der Ferienanspruch bei Pensumswechsel gehandhabt wird, geht genauer auf diese Fälle ein und erklärt, wann die Berechnung in Stunden Sinn macht.

Wie handhabe ich Ferien bei einem Pensumwechsel während des Jahres?

Grundsätzlich kein Problem. Die Arbeitsverhältnisse werden separat berechnet, der Ferienanspruch summiert. Nur: Ändern sich die Arbeitsstunden/Tag, so ändert sich auch die Bedeutung eines Ferientages und somit lassen sich die Ferientage beider Arbeitsverhältnisse nicht mehr so einfach summieren.

Unproblematisch: Wertigkeit eines Ferientags bleibt gleich:

Beispiel

Mitarbeiter arbeitet das erste Halbjahr 100% (5 Tage à 8.5 Stunden) und wechselt im zweiten Halbjahr auf 80% (4 Tage à 8.5 Stunden). Der anfängliche Ferienanspruch von 25 Ferientagen (bei 5 Ferienwochen) wird durch die Pensumsreduktion Mitte Jahr verkürzt. Grob gerechneter Ferienanspruch nach Reduktion:

    5 Ferienwochen * 5 Arbeitstage/Woche * 1/2 Jahr =   12.5 Ferientage (à 8.5 Stunden)
    5 Ferienwochen * 4 Arbeitstage/Woche * 1/2 Jahr =     10 Ferientage (à 8.5 Stunden)
    -----------------------------------------------------------------------------------
                                                    =   22.5 Ferientage (à 8.5 Stunden)
                                                    = 191.25 Ferienstunden
  

Vorsicht geboten: Wertigkeit eines Ferientag ändert sich:

Beispiel

Mitarbeiter arbeitet das erste Halbjahr 100% (5 Tage à 8.5 Stunden) und wechselt im zweiten Halbjahr auf 80% (5 Tage à 6.8 Stunden). Der anfängliche Ferienanspruch von 25 Ferientagen (bei 5 Ferienwochen) wird durch die Pensumsreduktion Mitte Jahr verkürzt. Grob gerechneter Ferienanspruch nach Reduktion:

    5 Ferienwochen * 5 Arbeitstage/Woche * 1/2 Jahr =   12.5 Ferientage à 8.5 Stunden
    5 Ferienwochen * 5 Arbeitstage/Woche * 1/2 Jahr =   12.5 Ferientage à 6.8 Stunden
    ---------------------------------------------------------------------------------
                                                    = 191.25 Ferienstunden
  

Hier können die Ferientage nicht mehr einfach summiert werden, sondern müssen separat behandelt werden. Nicht bezogene Ferientage aus dem ersten Halbjahr müssen in Ferientage für das zweite Halbjahr “umgewandelt werden”. Bezog der Mitarbeiter im ersten Halbjahr beispielsweise nur 8.5 seiner 12.5 Ferientage à 8.5 Stunden, kann der Mitarbeiter die restlichen 4 Ferientage à 8.5 Stunden (34 Stunden) im zweiten Halbjahr als 5 Ferientage à 6.8 Stunden (34 Stunden) beziehen. Sein restlicher Ferienanspruch im laufenden Jahr beim Übertritt in das neue Arbeitsverhältnis mit reduziertem Pensum ist folglich

          5 Ferientage à 6.8 Stunden (entspricht 4 nicht bezogene Ferientage à 8.5 Stunden)
       12.5 Ferientage à 6.8 Stunden (Ferienanspruch aus dem zweiten Halbjahr)
    ------------------------------------------------------------------------------
    =  17.5 Ferientage à 6.8 Stunden beim Übertritt in das neue Arbeitsverhältnis
  

Um für solche Fälle gewappnet zu sein, empfiehlt es sich, den Ferienanspruch und das Feriensaldo in Stunden zu führen und beim Ausweisen in Tage umzurechnen. Dies kann in der Praxis etwas umständlich sein und ist unter anderem ein Grund, weshalb wir hakuna entwickelt haben (siehe nächste Frage).

Mir raucht der Kopf. Gibt es keine einfache Lösung?

Das Thema Ferienanspruch kann überwältigend sein. Nachvollziehbarkeit liegt uns am Herzen, deshalb haben wir versucht, unseren Ferienanspruch-Rechner so intuititv wie möglich zu gestalten. Als Referenz für Arbeitgeber und zum Schutz für Arbeitnehmer.

Denn falsche Ferienansprüche können sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer benachteiligen. Berechnungsfehler können sehr kostspielig sein.

Beispiel

Ein Vollzeit-Mitarbeiter bezieht alle 25 Ferientage im ersten Halbjahr, reduziert Mitte des Jahres sein Pensum auf 80% an 5 Tagen. Effektiv hat dieser Mitarbeiter nun mehr Ferienzeit beansprucht, als ihm zusteht. Die Annahme, dass sich das Feriensaldo von 0 Tagen nach der Pensumsreduktion nicht ändert (“Hat ja eh schon alle 25 Ferientage bezogen”), kann in diesem Fall zum kostspieligen Nachteil für den Arbeitgeber werden.

Mit hakuna haben wir eine moderne und intuitive Zeiterfassung entwickelt, welche dank komplett automatischer Berechnung solchen Fehler vorbeugt. hakuna kann 14 Tage kostenlos und unverbindlich getestet werden.

Je nach Arbeitsvertrag und Firmenregelungen wird der Ferienanspruch anders berechnet als hier dargestellt. Dieser kostenloser Ferienrechner ist daher nicht verbindlich! Fehler und Irrtümer vorbehalten. Fragen oder Feedback zu unserem Ferienrechner? Kontaktiere uns

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