Wir haben Feiertage in hakuna um zwei Funktionen erweitert:
Pro Rata
Bei regelmässiger Teilzeitarbeit haben Schweizer Arbeitnehmer in der Regel keinen Anspruch auf Feiertage, die auf einen ihrer freien Tage fallen. So erhält eine Mitarbeiterin (80%, Mo-Do) in der Woche vom Pfingstmontag einen ganzen freien Tag, währenddessen der Feiertag für die Arbeitswoche eines Mitarbeiter (80%, Di-Fr) keinen Einfluss hat.
So hat es bis anhin auch in hakuna funktioniert: Dank hinterlegtem Arbeitsplan weiss hakuna, wann jemand arbeitet und zieht damit die effektive Sollzeit ab.
Dank der zunehmenden Popularität von Teilzeitarbeit entschliessen sich jedoch immer mehr Arbeitnehmer, die Sollarbeitszeit für alle Teilzeit-Mitarbeiter mit gleichem Arbeitspensum gleich zu behandeln. Im Fall von Feiertagen heisst dies, dass z.B. jeder 80%-Mitarbeiter in seiner Jahresarbeitszeit durch einen Pfingstmontag eine 80%-Reduktion eines 100%-Vollzeit-Arbeitstages erhält, unabhängig davon, ob der Montag für den Mitarbeiter ein Arbeitstag darstellt oder nicht. Damit werden alle Teilzeit-Mitarbeiter anhand ihres %-Pensums gleich behandelt, unabhängig vom Arbeitsplan/freien Tagen.
Ab sofort bietet hakuna die Möglichkeit, die Berechnung des Feiertage-Anspruchs pro Anstellungsprofil auszuwählen:
Effektiv (gemäss Arbeitsplan): hakuna zieht die Sollzeit gemäss Arbeitsplan vollständig ab. Wenn ein Feiertag auf einen arbeitsfreien Tag fällt, wird keine Sollzeit abgezogen.
Pro Rata (gemäss Pensum): hakuna zieht für Feiertage immer Sollzeit anhand des Pensums ab, unabhängig ob der Feiertag auf einen Arbeitstag fällt oder nicht. Damit hat beispielsweise ein Karfreitag für alle 80%-Mitarbeiter den gleichen Einfluss auf die Jahresarbeitszeit.

Stundenreduzierte Feiertage
Neu bietet hakuna die Möglichkeit, stundenreduzierte Feiertage zu erstellen. So kann neu z.B. der Gründonnerstag mit einer reduzierten Sollzeit am Nachmittag erstellt werden, falls man vor einem Karfreitag eine Stunde früher aufhört zu arbeiten. Die Sollzeitreduktion erfolgt hier abhängig der Feiertags-Anspruch Einstellung (siehe oben).
