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Vaterschaftsurlaub: Das gilt ab 1. Januar 2021

Die Vorlage für bezahlten Vaterschaftsurlaub tritt am 01. Januar 2021 in Kraft. Wir haben die Antworten zu den wichtigsten Fragen zusammengetragen.

Samuel Sieg

In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 wurde die Vorlage für bezahlten Vaterschaftsurlaub angenommen. Damit können Väter innerhalb von sechs Monaten ab Geburt eines Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub beziehen.

Wie lange dauert der Vaterschaftsurlaub?

Väter haben Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Der Urlaub muss innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden.

Der Vaterschaftsurlaub kann an entweder an 14 aufeinanderfolgenden Tagen (inkl. Wochenende) oder tageweise (10 Tage) bezogen werden.

Werden die Urlaubstage tageweise bezogen, werden pro 5 bezogene Urlaubstage 2 Taggelder hinzugerechnet. Väter können weniger als 2 Wochen Urlaub beziehen.

Wie hoch ist die Vaterschaftsentschädigung?

Die Vaterschaftsentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt 80% des vor der Geburt erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens aber 196 Franken pro Tag (das entspricht einem Monatseinkommen von 7350 Franken).

Der Vater hat innerhalb von 6 Monaten nach Geburt Anspruch auf höchstens 14 Taggelder.

Beispiel: Bei einem Monatseinkommen von 6000 Franken beträgt das Taggeld 160 Franken (6000 Franken x 0.8 ÷ 30 Tage).

Die Vaterschaftsentschädigung wird mit Beiträgen an die EO finanziert.

Wie verhält sich der Anspruch von Vaterschaftsurlaub bei Teilzeit?

Da die Vaterschaftsentschädigung als Taggeld ausgerichtet wird, verhält sich dies wie bei anderen Taggeldern: Das Taggeld ist unabhängig von Arbeitspensum (massgebend ist das Monatseinkommen) und wird wie im Beispiel oben berechnet. Wird zum Beispiel 80% an 4 Tagen pro Woche gearbeitet, ist der 5. Tag, an welchem nicht gearbeitet wird, ebenfalls ein Tag, für den Taggeld bezogen werden kann. So ist auch bei Teilzeitarbeit ein Bezug von höchstens 14 aufeinanderfolgenden Tagen bzw. 10 Tagen (tageweise) möglich.

Wird die Vaterschaftsentschädigung automatisch ausbezahlt?

Nein, die Vaterschaftsentschädigung muss bei der zuständigen Ausgleichskasse beantragt werden.

Weitere Informationen

Fragen und Antworten Vaterschaftsurlaub - Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Vaterschaftsentschädigung - Informationsstelle AHV/IV

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