Das Gesetz spricht immer von Ferienwochen. Wieviel Ferientage eine solche Woche entspricht, hängt von dem Arbeitsverhältnis, genauer gesagt den Anzahl Arbeitstagen pro Arbeitswoche ab.
Beispiel
Nehmen wir als Beispiel eine Firma mit 5 Ferienwochen pro Jahr. Ein Mitarbeiter, welcher ganzjährig 5 Tage pro Woche arbeitet, hat einen Anspruch von
5 Ferienwochen * 5 Arbeitstage/Woche = 25 Ferientage
Sollte ein Mitarbeiter während des Jahres eingetreten oder ausgetreten sein,
muss der Ferienanspruch laut Schweizer Gesetz über die Dauer des Arbeitsverhältnisses entsprechend berechnet werden.
Das Gesetz lässt offen, wie genau die Berechnung stattfinden soll.
In der Praxis gibt es 2 Arten (Ferientage werden grundsätzlich auf Halbtage gerundet).
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Jeder Monat wird gleich behandelt. Das Jahr hat 360 Tage, jeder Monat 30 Tage.
Beispiel
Beim Eintritt am 1. April hätte der Mitarbeiter einen Ferienanspruch-Anteil von <code>9/12</code>. Bei einem Arbeitsverhältnis von 5 Arbeitstagen pro Woche, hätte der Mitarbeiter für das Eintrittsjahr
<pre>5 Ferienwochen * 5 Arbeitstage/Woche * 9M/12M = 18.75 = 19 Ferientage (gerundet)</pre>
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Die Dauer des Arbeitsverhältnisses in Tagen wird exakt gezählt und mit den Gesamttagen des Jahres in Verhältnis gebracht.
Beispiel
Konkret wäre der Ferienanspruch bei einem Eintritt am 1. April <code>275 Tage (01.04 bis und mit 31.12) / 365 Tage = 75.3%</code>
<pre>5 Ferienwochen * 5 Arbeitstage/Woche * 75.3% = 18.83 = 19 Ferientage (gerundet)</pre>
Wir von hakuna empfehlen diese Methode, weil sie a) präziser ist und b) dem Grundgedanken der Ferien besser entspricht: Ferien sind eine gesetzlich vorgegebene Work-Life-Balance.
So wird im März etwas mehr gearbeitet als im Februar. Und wer mehr arbeitet, benötigt auch mehr Ferien.
Welche der beiden Berechnungsarten benutzt wird, ist in der Regel nicht von Bedeutung.
Beide führen in den allermeisten Fällen zum gleichen Ferienanspruch. Nur in seltenen Fällen kann es nach dem Runden auf Halbtage zu einer Diskrepanz von einem halben Ferientag kommen.